Allgemeine Geschäftsverbindungen für Endverbraucher bei Bestellungen und Lieferungen im Fernabsatz
AGB für Endverbraucher (Internetbestellungen) mit Kundeninformationen
- Geltungsbereich
- Angebote und Leistungsbeschreibungen
- Bestellvorgang und Vertragsabschluss
- Preise und Versandkosten
- Lieferung, Warenverfügbarkeit
- Zahlungsmodalitäten
- Eigentumsvorbehalt
- Sachmängelgewährleistung und Garantie
- Haftung
- Rücktrittsrecht
- Ausschluss des Rücktrittrechts
- Datenschutz
- Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache
Rücktritt durch ausdrückliche schriftliche Erklärung:
Green-Bag Getränke GmbH
Anrissenweg 6/1/Top 1a
2345 Brunn am Gebirge
Austria
Rücktritt durch schlichte Rücksendung der Ware:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Green-Bag Getränke GmbH für gewerbliche Kunden (B2B)
Stand 2020
1. Anwendungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Rechtsbeziehungen zwischen der „Green-Bag Getränke GmbH“, im Folgenden „Green-Bag“, und Unternehmen, im Folgenden „Kunde“, („B2B-Bereich“). Entgegenstehende oder von diesen AGB`s abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Green-Bag nicht an, es sei denn, Green-Bag hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Angebote:
a) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als für einen Zeitraum bindend abgegeben werden.
3. Preis:
a) Alle von uns genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
b) Preisbasis ist unsere Preisliste in der jeweils letztgültigen Fassung. Jede aktualisierte Preisliste ersetzt ausnahmslos alle bisherigen Preislisten.
c) Europaletten werden mit € 10,00 pro Stück in Rechnung gestellt
d) Steuern, Zölle und andere Abgaben, die aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung zu entrichten sind, sind vom Kunden zu tragen. Bei einem Versand von Waren in andere Länder, sohin außerhalb Österreichs, ist mit erhöhten Porto-, Liefer- und Versandkosten zu rechnen. Diese fallen je nach Gewicht der Ware und Entfernung des Transportziels an und werden im Zuge der Zahlung ermittelt, angezeigt und dem Kunden verrechnet.
4. Zahlungsbedingungen:
a) Der Kunde verpflichtet sich zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises gemäß den vereinbarten Zahlungskonditionen. Zusätzliche Abzüge dürfen nur geltend gemacht werden, wenn diese davor zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart wurden, zusätzliche Kosten werden dem Kunden verrechnet. Ein etwaig vereinbarter Skontoabzug für eine Rechnung ist nur zulässig, wenn alle anderen fälligen Rechnungen bezahlt sind.
Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche dazu berechtigt, bankmäßige Verzugszinsen sowie Mahnkosten zu belasten.
Hat Green-Bag berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, ist Green-Bag berechtigt, sämtliche offene Forderungen fällig zu stellen und Lieferungen nur noch gegen Vorauszahlung zu erbringen.
5. Warenlieferung und Gefahrenübergang
a) Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung in Schriftform oder Vereinbarungen im Rahmen der INCOTERMS, trägt der Kunde die Kosten und das Risiko des Transportes. Sofern sich auf der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ex Warehouse“ vereinbart.
b) Kann Green-Bag aus Umständen, die für Green-Bag nicht vorhersehbar sind (höhere Gewalt, Lieferverzögerungen von Zulieferbetrieben etc.) zum vereinbarten Termin nicht liefern, hat Green-Bag das Recht, ohne Verzugsfolgen zum nächstmöglichen Termin zu liefern, sofern zu diesem Zeitpunkt dem Kunden die Abnahme der Lieferung objektiv noch zumutbar ist. Andernfalls ist Green-Bag berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Stets haftet Green-Bag nur bei eigener grober Fahrlässigkeit sowie bei Vorsatz.
c) Bei nicht termingerechter Abholung der Ware durch den Kunden geht die Gefahr mit dem Ende des vereinbarten Abholungstages auf den Kunden über. Wir lagern die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden, wobei eine angemessene Entschädigung für die Lagerung verrechnet wird. Wir haften hierbei nur für grobes Verschulden und sind für eventuell eintretende Veränderungen der Ware auf Grund von Handhabung und Lagerung nicht verantwortlich.
d) Gleichlautend Punkt C im Fall jedes Annahmeverzuges, wobei der Abnehmer uns sämtliche aus der verzögerten Abnahme oder Nichtabnahme entstehende Kosten, Aufwendungen und Schäden zu ersetzen hat.
e) Transport- und sonstige Verpackungen werden von uns nicht zurückgenommen. Der Abnehmer ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Entsorgung zu sorgen. Ausgenommen sind Mehrweggebinde und tauschfähige Europaletten
6. Eigentumsvorbehalt
a) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns zustehender Forderungen (Haupt- und Nebenforderungen) unser Eigentum. Der Kunde ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Waren im normalen Geschäftsverkehr zur veräußern und tritt hiermit alle Forderungen aus der Weiterveräußerung schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen unsere Waren weder verpfändet noch als Sicherheit übereignet werden. Der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen sowie 14% Verzugszinsen gilt als vereinbart.
7. Gewährleistung
a) Wir leisten Gewähr, dass die Ware den vereinbarten Spezifikationen und den in der Europäischen Union für die Ware geltenden zwingenden Rechtsvorschriften entspricht. Wir leisten Gewähr, dass die Ware innerhalb der Europäischen Union vertrieben werden darf. Ob sie auch außerhalb der EU vertrieben werden darf, hat der Kunde selbst abzuklären (z.B. Lebensmittelrecht, Kennzeichnungsvorschriften etc.).
b) Green-Bag leistet ausschließlich Gewähr dafür, was dem Kunden ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde (siehe a). Eine darüberhinausgehende Gewährleistung ist stets ausgeschlossen.
c) Insbesondere für Mängel, die auf unsachgemäße Lagerung, Verwahrung, Verwendung oder Transport zurückzuführen sind, leistet Green-Bag keine Gewähr. Werden Mängel behauptet, hat der Kunde stets die sachgemäße Lagerung, Verwahrung, Verwendung oder den sachgemäßen Transport nachzuweisen.
d) Der Kunde hat die Ware nach der Ablieferung bzw. bei Abholung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels Green-Bag schriftlich und mit Übersendung eines Musters der beanstandeten Ware oder sonstiger Nachweise (z.B. Fotos) bekannt zu geben.
e) Wird ein Mangel fristgerecht gerügt, wird Green-Bag den Mangel nach eigener Wahl durch Verbesserung oder Austausch beheben, die mangelhafte Ware gegen Gutschrift des Kaufpreises zurücknehmen oder Preisminderung gewähren. Andere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
f) Die Gewährleistungsfrist entspricht der Mindesthaltbarkeitsdauer und beginnt, sobald die Ware am Erfüllungsort angeboten wird.
8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
a) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der Green-Bag Getränke GmbH in Brunn am Gebirge /Österreich.
b) Alle Rechtsbeziehungen zwischen Green-Bag und dem Kunden unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
c) Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten gilt das am Sitz der Green-Bag Getränke GmbH sachlich zuständige Gericht als vereinbarter Gerichtsstand.
d) Wir behalten uns das Recht vor, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
9. Salvatorische Klausel
a) Sollte eine Bestimmung im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.